Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag (Krankenkassenrecht)

nimms leicht, Montag, 10.11.2008, 22:47 (vor 5856 Tagen) @ Norbert

2.1.2 Einkünfte aus Kapitalvermögen
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind die mit dieser Einkunftsart verbundenen Werbungskosten
nach §§ 9 und 9a EStG sowie entsprechend dem BSG-Urteil vom 22.05.2003
- B 12 KR 13/02 R -, USK 2003-8, der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG einkommensmindernd
in Abzug zu bringen.


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