Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag (Krankenkassenrecht)
2.1.2 Einkünfte aus Kapitalvermögen
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind die mit dieser Einkunftsart verbundenen Werbungskosten
nach §§ 9 und 9a EStG sowie entsprechend dem BSG-Urteil vom 22.05.2003
- B 12 KR 13/02 R -, USK 2003-8, der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG einkommensmindernd
in Abzug zu bringen.