Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag (Krankenkassenrecht)

Norbert @, Montag, 10.11.2008, 20:17 (vor 5860 Tagen) @ klaus

Hallo,

laut einem Urteil des BSG aus 2003 kann man zur Ermittlung des Gesamteinkommens den Sparerfreibetrag abziehen.
Wer also Zinsen unterhalb des Sparerfreibetrags hat kommt auf 0,- Gesamteinkommen und könnte theoretisch sogar noch einen 400,- Euro-Job annehmen.

Ich habe auch nirgendwo gelesen, dass dieses Urteil nicht mehr rechtskräftig wäre.


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