Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag (Krankenkassenrecht)
Hallo,
laut einem Urteil des BSG aus 2003 kann man zur Ermittlung des Gesamteinkommens den Sparerfreibetrag abziehen.
Wer also Zinsen unterhalb des Sparerfreibetrags hat kommt auf 0,- Gesamteinkommen und könnte theoretisch sogar noch einen 400,- Euro-Job annehmen.
Ich habe auch nirgendwo gelesen, dass dieses Urteil nicht mehr rechtskräftig wäre.
gesamter Thread:
- Familienversicherung / Sparerfreibetrag -
klaus,
16.06.2004, 13:59
- Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag - Tobi, 23.06.2004, 14:49
- Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag -
Norbert,
10.11.2008, 20:17
- Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag - nimms leicht, 10.11.2008, 22:47