Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag (Krankenkassenrecht)
Hallo,
laut einem Urteil des BSG aus 2003 kann man zur Ermittlung des Gesamteinkommens den Sparerfreibetrag abziehen.
Wer also Zinsen unterhalb des Sparerfreibetrags hat kommt auf 0,- Gesamteinkommen und könnte theoretisch sogar noch einen 400,- Euro-Job annehmen.
Ich habe auch nirgendwo gelesen, dass dieses Urteil nicht mehr rechtskräftig wäre.