Re: Familienversicherung / Sparerfreibetrag (Krankenkassenrecht)

Norbert @, (vor 6201 Tagen) @ klaus

Hallo,

laut einem Urteil des BSG aus 2003 kann man zur Ermittlung des Gesamteinkommens den Sparerfreibetrag abziehen.
Wer also Zinsen unterhalb des Sparerfreibetrags hat kommt auf 0,- Gesamteinkommen und könnte theoretisch sogar noch einen 400,- Euro-Job annehmen.

Ich habe auch nirgendwo gelesen, dass dieses Urteil nicht mehr rechtskräftig wäre.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion