Re: kündigungsrecht bei wechsel von studentischer kk zu normalversicherung? (Krankenkassenrecht)
Als Mitglied in der Studentischen Krankenversicherung mußt du auch mindestens 18 Monate bei der Kasse bleiben (Zeiten der Familienversicherung werden nicht angerechnet).
Wenn du nach Semesterende einen Job aufnimmst, teilst du dass einfach deiner Krankenkasse mit, diese wird dich dann auf "Arbeitnehmer" umstellen.
Solltest du Anspruch auf Familienversicherung haben (z.B. beim Ehemann), wird Deine Mitgliedschaft ohne Frist beendet und die Familienversicherung durchgeführt.
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- kündigungsrecht bei wechsel von studentischer kk zu normalversicherung? -
canna,
30.07.2004, 15:01
- Re: kündigungsrecht bei wechsel von studentischer kk zu normalversicherung? - Trabbifahrer, 06.08.2004, 09:12