kündigungsrecht bei wechsel von studentischer kk zu normalversicherung? (Krankenkassenrecht)

canna @, Freitag, 30.07.2004, 15:01 (vor 7421 Tagen)

hallo,

man ist beim wechsel der krankenkasse ja verpflichtet, sich an die 18 monate mitgliedschaftsdauer zu halten. momentan bin ich noch studentisch krankenversichert, allerdings ändert sich im quartal mein status. habe ich dann kündigungsrecht? oder werde ich automatisch in meiner jetzigen kk anders eingestuft?

liebe grüsse.


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