Re: leider ja - studentenversicherung rückwirkend ?? (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Mittwoch, 11.08.2004, 12:23 (vor 7409 Tagen) @ adriana

Ne, da gibt es keine Möglichkeit. Die Krankenkasse kann ja auch nichts dafür, dass sie nicht rechtzeitig von der Beschäftigung informiert.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum