Re: leider ja - studentenversicherung rückwirkend ?? (Krankenkassenrecht)
Ne, da gibt es keine Möglichkeit. Die Krankenkasse kann ja auch nichts dafür, dass sie nicht rechtzeitig von der Beschäftigung informiert.
Ne, da gibt es keine Möglichkeit. Die Krankenkasse kann ja auch nichts dafür, dass sie nicht rechtzeitig von der Beschäftigung informiert.
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