leider ja - studentenversicherung rückwirkend ?? (Krankenkassenrecht)

Trabbifahrer, Mittwoch, 11.08.2004, 08:31 (vor 7409 Tagen) @ adriana

Da du die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschreitest, fällt dieser Anspruch rückwirkend weg.

Du hättest (zugegeben, dies weiß kaum einer) Deiner Krankenkasse sofort mitteilen müssen, dass du über diesen Einkommensgrenzen liegts (steht irgendwo im Kleingedruckten).

Wennn du die Beiträge zur KV der Studenten nicht nachzahlst, führt dies zur Zwangsexmatrikulation.


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