Re: Ordentliche Kündigung (Krankenkassenrecht)
Zum Monatsende kündigen bedeutet, dass man immer auf den letzten Tag im Monat kündigt (z.B. auf den 30.11.).
2 Monate sind die Kündigungsfrist: Wenn die Kündigung im September bei der Kasse eingeht, besteht die Mitgliedschaft noch für 2 Monate (Oktober & November).
Wenn Du also noch diesen Monat kündigst, kündigst du zum 30.11.2004 und kannst Dir zum 01.12.2004 eine andere Kasse suchen.
Wenn solche Fristen nicht klar sind: Einfach "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigen...
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- Ordentliche Kündigung -
Matthias,
27.09.2004, 20:20
- Re: Ordentliche Kündigung -
Tobi,
28.09.2004, 10:09
- Re: Ordentliche Kündigung - Matthias, 30.09.2004, 16:22
- Re: Ordentliche Kündigung -
Tobi,
28.09.2004, 10:09