Re: Ordentliche Kündigung (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Dienstag, 28.09.2004, 10:09 (vor 7361 Tagen) @ Matthias

Zum Monatsende kündigen bedeutet, dass man immer auf den letzten Tag im Monat kündigt (z.B. auf den 30.11.).
2 Monate sind die Kündigungsfrist: Wenn die Kündigung im September bei der Kasse eingeht, besteht die Mitgliedschaft noch für 2 Monate (Oktober & November).
Wenn Du also noch diesen Monat kündigst, kündigst du zum 30.11.2004 und kannst Dir zum 01.12.2004 eine andere Kasse suchen.
Wenn solche Fristen nicht klar sind: Einfach "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigen...


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