Ordentliche Kündigung (Krankenkassenrecht)

Matthias @, Montag, 27.09.2004, 20:20 (vor 7361 Tagen)

Hallo Leute,
ich bin manchmal ein bißchen schwer von Begriff....
Am 01.07.03 bin ich (dummerweise) in die Taunus BKK eingetreten. D.h., im Dezember bin ich 18 Monate dort und kann ordentlich kündigen. Wann muss die Kündigung bei der Kasse sein. Ich verstehe diese Aussagen wie z.B. 2 Monate zum Monatsende nicht.
Kann mir jemand helfen?

Danke im Voraus

Matthias


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