Re: Ende studentische Pflichtvers./ 6 Monate ohne KV (Krankenkassenrecht)

Antwort, Freitag, 22.10.2004, 09:05 (vor 7337 Tagen) @ itsu

Versicherungspflicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses tritt bei einem Studenten nur dann ein, wenn es die überwiegende Arbeitszeit, also über 20 Stunden beansprucht.

Ausnahme: der Arbeitgeber weiß nichts von dem Studium ;-)


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