Re: Ende studentische Pflichtvers./ 6 Monate ohne KV (Krankenkassenrecht)

Antwort, (vor 7681 Tagen) @ itsu

Versicherungspflicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses tritt bei einem Studenten nur dann ein, wenn es die überwiegende Arbeitszeit, also über 20 Stunden beansprucht.

Ausnahme: der Arbeitgeber weiß nichts von dem Studium ;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion