Re: Ende studentische Pflichtvers./ 6 Monate ohne KV (Krankenkassenrecht)
Versicherungspflicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses tritt bei einem Studenten nur dann ein, wenn es die überwiegende Arbeitszeit, also über 20 Stunden beansprucht.
Ausnahme: der Arbeitgeber weiß nichts von dem Studium 