Re: Ende studentische Pflichtvers./ 6 Monate ohne KV (Krankenkassenrecht)

itsu @, Donnerstag, 21.10.2004, 14:10 (vor 7338 Tagen) @ Antwort

danke für die antwort,

bedeutet das, wenn ich eine beschäftigung als werksstudentin aufnehme mit 19 stunden pro woche, müssen mich die gesetzl kv`s wieder nehmen?


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