Re: Beitritt zur Gesetzlichenversicherung verweigert! (Krankenkassenrecht)
Unter diesen Voraussetzungen keine Chance für einen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung!
Auf jeden Fall mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen.
Im Rahmen den Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe (Hartz IV.) ergibt sich evtl. ein Zugangsrecht als Pflichtversicherter zur gesetzlichen Krankenversicherung!!!
Habe mich selbst zu dem Thema aber noch nicht genau eingelesen. Die Sozialämter müßten aber hierzu beraten können, da sie ja auch nicht für Krankheitskosten aufkommen wollen.
Die Kassen selbst weisen eigentlich nicht darauf hin, da es sich in der Regel um einen kostenintensiven Personenkreis handelt, der garnicht gewollt ist. Wenn aber in diesem Rahmen auf Versicherungspflicht entschieden wird, muss eine Kasse sie aufnehmen.
In diesem Sinne...
Mit freundlichen Grüßen
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- Beitritt zur Gesetzlichenversicherung verweigert! -
Peter Bartholomäus,
16.12.2004, 21:35
- Re: Beitritt zur Gesetzlichenversicherung verweigert! - Tobi, 17.12.2004, 09:22
- Re: Beitritt zur Gesetzlichenversicherung verweigert! - Mediott, 17.12.2004, 10:11