Re: Beitritt zur Gesetzlichenversicherung verweigert! (Krankenkassenrecht)
Sie kann versuchen die Leistungen ihrer privaten Versicherung so weit wie möglich zu senken (also weg von Chefarzt und Einzelzimmer...).
Vielleicht bestehen auch Ansprüche auf weitere Unterhaltszahlungen wegen der Versicherung? Oder sie hat Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt, d.h. sie kündigt die Versicherung und bekommt vom Sozialamt Behandlungsscheine...
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- Beitritt zur Gesetzlichenversicherung verweigert! -
Peter Bartholomäus,
16.12.2004, 21:35
- Re: Beitritt zur Gesetzlichenversicherung verweigert! - Tobi, 17.12.2004, 09:22
- Re: Beitritt zur Gesetzlichenversicherung verweigert! - Mediott, 17.12.2004, 10:11