Re: Endet Versicherungsverhältnis nach Auslaufen der Arbeitslosenhilfe? (Krankenkassenrecht)
Deine jetzige Kasse hat recht. Man muss immer erst kündigen (in Deinem Fall auf den 31.03.2005) um zu einer anderen Krankenkasse wechseln zu können. Auch während der Arbeitslosigkeit ist dies möglich - es macht (vereinfacht gesagt) weder der Krankenkasse etwas aus woher ihre Mitglieder Geld bekommen, noch der Arbeitsagentur bei welcher Krankenkasse ihre "Kunden" versichert sind...
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- Endet Versicherungsverhältnis nach Auslaufen der Arbeitslosenhilfe? -
chris,
13.01.2005, 13:23
- Re: Endet Versicherungsverhältnis nach Auslaufen der Arbeitslosenhilfe? - Tobi, 14.01.2005, 09:22