Endet Versicherungsverhältnis nach Auslaufen der Arbeitslosenhilfe? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe mich im Rahmen einer ICH-AG seitdem 1.1.2005 selbständig gemacht und will mich nun freiwillig gesetzlich versichern. Meine alte Kasse besteht aber nun darauf, dass ich mit 2 Monatsfrist hätte kündigen sollen. Meiner Meinung nach kann ich doch während der Arbeitslosigkeit nicht einfach die Krankenkasse kündigen, oder? Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld war am 31.12.2004 beendet.
Ich bin ziemlich ratlos....
MfG, Chris
gesamter Thread:
- Endet Versicherungsverhältnis nach Auslaufen der Arbeitslosenhilfe? -
chris,
13.01.2005, 13:23
- Re: Endet Versicherungsverhältnis nach Auslaufen der Arbeitslosenhilfe? - Tobi, 14.01.2005, 09:22