Kassenwechsel bei Arbeitslosigkeit! (Krankenkassenrecht)
Bsp.: Arbeitsloser 40-jähriger Mann möchte von der AOK in die IKK od. eine andere gesetzliche Kasse wechseln!
Kann er das und wird er überhaupt von der IKK aufgenommen? Besteht eigentlich ein Ablehnungsrecht der ges. Krankenkassen?
Vielen Dank
A. Ludwig