Re: Zurück in die GKV (Krankenkassenrecht)
Hallo,
nun bin ich mir bei dieser Sachlage nicht sicher, ob die Versicherungspflicht bzw. die Versi-cherungsfreiheit richtig beurteilt wurde.
Es ist nämlich so, dass bei der Beureilung des regelmässigen Jahresarbeitsverdienstes nicht sämtliche Einkünfte angerechnet werden, sondern – wie der Name schon sagt – nur die „re-gelmässigen“ Einkünfte. So werden z. B. Mehrarbeitsvergütungen nie angerechnet (Über-stundenpauschale schon). Die Prämien, sofern sie nicht einplanbar sind, ebenfalls nicht.
Dies evt. vorrangig beurteilen lassen.
Ansonsten wird der regelmässige Jahresarbeitsverdienst bei Änderung der Arbeitsentgelthö-he oder beim Jahreswechsel berechnet.
Gruß
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- Zurück in die GKV -
S. Finger,
23.10.2005, 19:34
- Re: Zurück in die GKV - Leo, 24.10.2005, 08:04