Zurück in die GKV (Krankenkassenrecht)
Ich arbeite als Angestellter und bin seit gut 2 Jahren in der PKV. Ich bin seitdem gerade mal so über der Beitragsbemessungsgrenze. Mein Verdienst ist nicht jeden Monat gleich. Anhand von Prämien etc. bin ich in der Jahressumme drüber, aber nicht unbedingt jedes Monat.
Nun ist es so, dass ich gerne wieder in die GKV wechseln würde. Meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag, und wenn sie ein Kind bekommen würde, dann kann sie ja nicht in den Mutterschutz gehen. Ihr Vertrag läuft aus, und ich muss dann Frau und Kind mitversichern, oder?????
Das ich wieder unter die Bemessungsgrenze falle, könnte ich ein bisschen steuern. Zu meinen Einkommen gehören auch Rufbereitschaftspauschalen und Überstunden. Das könnte ich für eine Zeit zurückfahren, bis ich wechseln kann. Doch wielange muss ich dass machen? Gibt es da eine Regel wenn man x Monate in folge drunter sein muss, oder nur wenn ein Jahreseinkommen drunter war????
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Gruß St. Finger
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S. Finger,
23.10.2005, 19:34
- Re: Zurück in die GKV - Leo, 24.10.2005, 08:04