Re: Probleme mit dem Widerrufen eines Aufnahmeantrages (Krankenkassenrecht)

Sora, Freitag, 04.11.2005, 14:00 (vor 6959 Tagen) @ Björn

Du hast ab Eintritt der Versicherungspflicht 14 Tage Zeit, dein Wahlrecht für einen Krankenkasse auszuüben.
Die letzte Unterschrift ist bindend, auch wenn vorher bereits woanders unterschrieben wurde.


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