Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Donnerstag, 14.05.2009, 22:42 (vor 5673 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra

bei der sog. "nebenberuflich" selbständigen Tätigkeit gehts vor allem um das Einkommen, die Arbeitszeit und die Frage, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Für "hauptberuflich" selbständig Tätige gilt ein anderes (höheres) Mindesteinkommen als für "nebenberuflich" selbständig Tätige.
aber auch für "hauptberuflich" selbständig Tätige ist unter bestimmten Voraussetzung eine Beitragsermäßigun möglich...setz dich am besten mit Deiner Krankenkasse in Verbindung und besprich mit denen deine genaue Situation.

Gruß GKVler


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