Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 14.05.2009, 05:34 (vor 5673 Tagen) @ Sandra

Ja, aber die Kasse wird eine betriebswirtschaftliche Aufstellung mit der Gewinn- und Verlustrechnung der mindestens letzten 6 Monate und den letzten Steuerbescheid abfragen. Wenn Du dies beides hast und auch hier bitte kurz noch angibst, ob Du eventuell nur nebenberuflich! selbstständig und mit einem gesetzlich Versicherten verheiratet bist, läßt sich der neue Beitrag recht genau errechnen. §10 und §240 im SBG V sind die Quelle http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html


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