Re: GKV oder PKV für Frau, 30, Kind, Mann GKV (Krankenkassenrecht)

Thomas, Dienstag, 31.01.2006, 03:53 (vor 6871 Tagen) @ Anna

Hallo Anna!

Die Bürgerpauschale ist mitnichten vom Tisch, da sie eine Kreuzung der Unions-Kopfpauschale mit einer Zwangsverischerung für alle (SPD-Bürgerversicherung) ist.

Zum deutschen Ring kann ich nichts Genaueres sagen. Die Kennzahlen (Verzinsung) und die Beschwerdequote bei der BaFin sind ok.
Ich möchte dich nur warnen allein wegen des Rabatts in der Schwangerschaftszeit einen Tarif zu wählen. Schließlich müssen die Gelder für die Beitragsfreistellung auch irgenBeiträge stemmen zu können. Es wird durch den gesetzlichen Beitragszuschlag von 10% zwar nicht mehr so schlimdwo herkommen. Diese werden dann wohl auf alle weiblichen Versicherten umgelegt. Also sind die Beiträge dann höher.
Das ganze wird sich sicher erst ab zwei Kindern lohnen. Denn die meisten Frauen, die diesen Tarif wählen, werden ja wohl mindestens ein Kind bekommen wollen, sonst würden sie einen billigeren Tarif wählen.

Zum Ausland: Wenn du ins Ausland gehst, stellt sich die Frage, ob es im Gastland eine Pflichtversicherung gibt, die deinen Ansprüchen genügt. Wenn nicht, dann musst du die PKV beibehalten.
Deshalb solltest du nur einen Tarif wählen, der weltweit leistet und keine Begrenzung auf die GOÄ enthält. Auch sollte das Kündigungsrecht des Versicherers bei Verlassen der EU explizit ausgeschlossen sein.
Hierbei bitte nicht vom Makler zuschwatzen lassen, es zählt nur das Kleingedruckte. Oder du schließt mit der Versicherung eine Direktvereinbarung.

Asien hört sich übrigens sehr pauschal an. In China reicht meist (noch) eine deutsche PKV, in Japan ist alles teilweise 3-4x so teuer wie in Deutschland.

Wenn dir die Pflichtversicherung des Gastlandes (sofern vorhanden) reicht, kannst bzw. musst du deine PKV auf Anwartschaft setzen, dies kostet ca. 30-40% des normalen Tarifbeitrages. Übrigens ist auch in der GKV eine Anwartschaft von ca. 40€ fällig, da du nach 3 Jahren und 1 Tag nicht mehr als freiwillig Versicherte zurück kannst (5-Jahresregel: mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren in der GKV: Rückkehrrecht).

Zur Beitragsstabilität:
Hier kann man keine Aussagen über die Zukunft machen. Schon sehr solide Gesellschaften haben auf die falschen Manager gesetzt und Zig-Millionen an Versichertengeldern in den Sand gesetzt.
V.A. bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wie dem Deutschen Ring lässt sich wenig sagen, da hier ja schlecht jemand, sprich Hauptaktionär, im Notfall quersubventionieren kann. Allerdings geht dann auch kein Gewinn an Aktionäre, was die Versicherungsvereine oft - jedoch nicht immer - billiger macht.

Die Beitragsentlastung fürs Alter solltest du nur abschließen, wenn der Arbeitgeber mitzahlt, was bei dir wohl der Fall ist. Hierbei müssen die AGB allerdings eine Mitnahme z.B. in eine Zusatzversicherung zulassen, sonst war alles bei einer späteren GKV-Pflichtmitgliedschaft für die Katz.

Ich würde dir raten, das "Ersparte" im Vergleich zur GKV selbst zurückzulegen, z.B. für die Zeit ab 50 - hier wird die PKV meist schon teurer als die PKV und die Beitragsentlastung ab 60/65 wirkt noch nicht.

Auch musst du verstärkt fürs Alter vorsorgen, um die Beiträge im stemmen zu können. Obwohl es durch den 10%igen gesetzlichen Beitragszuschlag nicht mehr so schlimm kommen wird wie heute. Doch werden Beiträge von ca. 500-600 Euro ohne SB nach heutiger Kaufkraft sicher vorkommen.


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