Re: GK Wechsel und evtl. wieder zurück (Krankenkassenrecht)

Agion, Montag, 16.01.2006, 18:53 (vor 6886 Tagen) @ Sanne

Hallo Sanne,

solange Du einem Personenkreis angehörst, welcher sich in der GKV versichern kann, kannst Du unter Einhaltung der Kündigungsfristen ständig zwischen allen GKVn hin- und herwechseln. Keine GKV darf eine Mitgliedschaft, egal aus welchem Grunde, ablehnen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen zum Beitritt erfüllt sind.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum