Re: GK Wechsel und evtl. wieder zurück (Krankenkassenrecht)
Hallo Sanne,
solange Du einem Personenkreis angehörst, welcher sich in der GKV versichern kann, kannst Du unter Einhaltung der Kündigungsfristen ständig zwischen allen GKVn hin- und herwechseln. Keine GKV darf eine Mitgliedschaft, egal aus welchem Grunde, ablehnen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen zum Beitritt erfüllt sind.
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- GK Wechsel und evtl. wieder zurück -
Sanne,
16.01.2006, 18:03
- Re: GK Wechsel und evtl. wieder zurück - Agion, 16.01.2006, 18:53