Re: GK Wechsel und evtl. wieder zurück (Krankenkassenrecht)

Agion, (vor 7277 Tagen) @ Sanne

Hallo Sanne,

solange Du einem Personenkreis angehörst, welcher sich in der GKV versichern kann, kannst Du unter Einhaltung der Kündigungsfristen ständig zwischen allen GKVn hin- und herwechseln. Keine GKV darf eine Mitgliedschaft, egal aus welchem Grunde, ablehnen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen zum Beitritt erfüllt sind.


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