GK Wechsel und evtl. wieder zurück (Krankenkassenrecht)
Hallo,
bin zur Zeit bei einer GK (AOK) pflichtversichert und möchte gerne in eine andere GK wechseln. Habe jedoch gehört, dass man später nicht in die vorherige GK zurück kann, bzw. die vorherige GK die Wiederaufnahme verweigern kann. Liegt das im Ermessen der GK? Stimmt das oder hat jemand bereits Erfahrungen diesbezüglich gemacht?
Wäre über Erfahrungsberichte sehr dankbar.
Freundliche Grüße Sanne
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- GK Wechsel und evtl. wieder zurück -
Sanne,
16.01.2006, 18:03
- Re: GK Wechsel und evtl. wieder zurück - Agion, 16.01.2006, 18:53