Re: Rücknahme Kündigung Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

roterboeserkater, Montag, 05.04.2010, 18:03 (vor 5347 Tagen) @ Caro

Hallo Caro,
grds. müßtest Du nur ein Fax oder ein EMail an die BKK Gesundheit senden und Deine Kündigung zurücknehmen und natürlich den Zusatzbeitrag zahlen oder eine Einzugsermächtigung erteilen.

Bei der schon gewählten Kasse kann theoretsch nix passiert sein, da Du keine Kündigungsbestätigung beigelegt hast, einen Widerruf würde ich trotzdem umgehend schicken.

Soweit die Theorie, ob das nun alles klappt oder Du mit 2 KV-Karten dastehst oder keiner, die BKK Gesundheit Dir eine Kündigungsbestätigung schickt, obwohl Du Mitglied bleiben willst, ob Dein AG trotzdem schon mal eine Mitgliedsbescheinigung von der neuen Kasse bekommt (alles schon gehabt) und alles durcheinanderbringt, Du wirst es erleben.

Deshalb nochmal als Grundsatz, denn in der so schönen automatisierten Zeit, ist ein Kassenwechsel kein komplizierter, aber ein bürokratischer Akt:
- erst kündigen und Bestätigung abwarten; notfalls erinnern, wenn nichts fristgemäß kommt
- dann Kasse wählen und VOLLSTÄNDIGE Unterlagen einreichen, d.h. mit RV Nummer, genauen AG Daten, Kündigungsbestätigung, Famibogen und alles kopieren
- darauf achten, dass das Lohnbüro bis zum Kassenwechsel eine Mitgliedsbescheinigung hat, bei der nächsten Gehaltsabrechnung müßten auch Meldungen zur SV dabei sein (Ab- und Anmeldung)

Nun hoffen wir mal, dass alles gut geht. Obwohl, bist Du Dir sicher bei der Rücknahme? Aus meiner Erfahrung ist die Erreichbarkeit der BKK Gesundheit am Telefon doch eher mies, geht es denn noch schlechter?

Gruß roterboeserkater


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