Rücknahme Kündigung Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

Caro, Montag, 05.04.2010, 14:58 (vor 5347 Tagen)

Hallo zusammen, ich habe mal folgene Frage: Ich habe vor ca. 3 Wochen bei meiner Krankenkasse der BKK Gesundheit gekündigt. Allerdings habe ich bis heute noch keine Kündigungsbestätigung erhalten. Nun ist mir aufgefallen, dass die Leistungen bei meiner alten Krankenkasse eigentlich doch viel besser sind, auch was die Erreichbarkeit angeht. Daher möchte ich gerne meine Kündigung zurücknehmen. Wie funktioniert das nun? Muss ich warten bis ich ein Schreiben von meiner alten Krankenkasse erhalte und dann der Kündigung widersprechen. Und was passiert mit der Mitgliedschaft bei der "neuen Krankenkasse" hier habe ich das Anmeldeformular schon ausgefüllt, unterschrieben und wegegschickt. Wäre ich dann sozusagen doppelt versichert? oder machen die Krankenkassen dass dann untereinanderaus? Eigentlich muss ja die Bestätigung der Kündigung der alten Krankenkasse erst mal vorliegen, bevor Sie mich als Mitglied sehen können oder? Hoffe auf Antworten...Danke Gruß Caro


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