Re: Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wenn man 12 Monate in der Familienversicherung war, kann man danach auch als Selbstständiger als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben. Wenn die 12 Monate nicht erreicht, genügen auch 24 Monate gesetzliche Krankenversicherung (Mitglied oder familienversichert) in den letzten 5 Jahren (auch mit Unterbrechungen). Das ganze ist in §9 Sozialgesetzbuch V geregelt.
Viele Grüße
Roland
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- Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ? -
Läppi,
24.01.2006, 10:36
- Re: Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ? -
Roland,
26.01.2006, 18:03
- Re: Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ? - Läppi, 10.03.2006, 00:49
- Re: Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ? -
Roland,
26.01.2006, 18:03