Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ? (Krankenkassenrecht)
Viele Grüße an alle,
wegen Geschäftsaufgabe ( ehem. selbständig ) bin ich jetzt in der GKV meiner Frau familienversichert, vorher war ich in der PKV.
Da ich wieder ein Gewerbe anmelden möchte und auch in der GKV bleiben will, stellt sich die Frage, ab wann denn nun die GKV Mitgliedschaft rechtskräftig ist. Ist das überhaupt klar definiert?
Ich will nur vermeiden, daß ich mit einer Gewerbeanmeldung wieder in die PKV zurück muß.
Danke für jede Auskunft.
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- Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ? -
Läppi,
24.01.2006, 10:36
- Re: Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ? -
Roland,
26.01.2006, 18:03
- Re: Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ? - Läppi, 10.03.2006, 00:49
- Re: Familienversicherung - ab wann rechtskräftig ? -
Roland,
26.01.2006, 18:03