Re: Warten (Krankenkassenrecht)

Simone J. @, Freitag, 03.02.2006, 19:53 (vor 6868 Tagen) @ Chris

Hallo Chris,

mittlerweile habe ich herrausgefunden, dass die Aussage der DAK falsch ist.

Entsprechende Informationen können beim Bundesgesundheitsamt, Spitzenverband der Kassen oder dem Bundesversicherungsamt abgefragt werden.

Die Mitgliedschaft ruht während der Zeit der Familienversicherung und wird danach wieder aufgenommen. Ist man vor der Familienversicherung schon mindestens 18 Monate versichert, kann man unter Einhaltung der Kündigungsfrist, 2 Monaten zum Monatsende, der Kasse kündigen.

Vielen Dank an alle, schönes Wochenende.
Gruß Simone J.


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