Re: Kassenwechsel nach ALG II (Krankenkassenrecht)

Agion, Donnerstag, 26.01.2006, 13:07 (vor 6876 Tagen) @ Simone J.

Hi,
was hast Du für eine Leistung erhalten? ALG II gab es in 2004 nicht!

Wenn Du mehr als 18 Monate familienversichert warst hast Du bei einer neuen Versicherungspflicht auch ein neues Krankenkassenwahlrecht. Du kannst Dir also jede beliebige Kasse wählen - musst dann aber 18 Monate dort bleiben.
Wenn Du weniger als 18 Monate in der Familienversicherung warst musst Du zur vorherigen Kasse zurück. Dann beginnt aber keine neue 18-Monats-Frist. Du hast nämlich dann kein neues Kassenwahlrecht ausgeübt. Du kannst dann zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

Selten, dass sich jemand zwischen BEK und DAK entscheidet :-))


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