Re: Sonderkündigung um Beitragsnachzahlung zu umgehen (Krankenkassenrecht)

Roland, Freitag, 10.02.2006, 19:24 (vor 6861 Tagen) @ Meier

Hallo,
wenn in der Beschäftigung vor dem Referendariat Krankenversicherungspflicht (Verdienst zwischen 401 und ca. 3500 bis 4000 EUR brutto und der Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge direkt an die Krankenkasse gezahlt hat) bestanden hat, endet die Mitgliedschaft automatisch. Eine Mitgliedschaft bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist dann aber nicht möglich (häufig sogar nie mehr im ganzen Leben).
Bei einem Wechsel in die PKV gelten immer Wartezeiten, d.h. erhält in den ersten monaten trotz Beitragszahlung keine Leistungen (Die PKV verzichtet nur auf Wartezeiten, wenn man direkt vorher in der GKV war).
Am Besten geht man mit dem Angebot einer PKV zu einer großen GKV-Kasse lässt sich dort zu den Nachteilen beraten (Beiträge im Alter, Familiengründung, nicht berufstätiger Ehegatte, Hilfsmittel, Kuren). Sehr wichtig ist auch, weas nach dem Referendariat ist: Wenn man dann keine Stelle hat, endet die Beihilfe des Arbeitgebers und die PKV verdoppelt sofort ihre Beiträge (und das dann ohne Einkommen).
Gruss
Roland


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