Sonderkündigung um Beitragsnachzahlung zu umgehen (Krankenkassenrecht)
Seit August bin ich Referendar und somit Beihilfeberechtigt. Nach dem Ausscheiden aus meinem vorherigen Arbeitsverhältnis bin ich davon ausgegangen das damit auch automatisch die Versicherungspflicht beendet sei. Nachdem ich einige Angebote geprüft habe, musste ich jetzt feststellen, dass dem wohl nicht so ist - so sagen es zumindest die Mitarbeiter einer anderen GKV. Des Weiteren hätte ich damit zu rechnen, dass die bisherige GKV bei einer Kündigung mit einer Beiragszahlung an mich herantreten könnte. Diese hat nämlich seit August keine Zahlungen von mir erhalten. Dies möchte ich natürlich vermeiden.(Also möglichst keine schlafende Hunde wecken)
Meine Frage ist nun, kann die GKV wirklich eine Nachzahlung fordern?
Wenn ja, wie kann ich dies vermeiden? Ist dies durch einen Wechsel in die PKV vielleicht möglich und wie lang ist die Kündigungsdauer wenn ich in die PKV wechsel?
Gruss
Meier
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- Sonderkündigung um Beitragsnachzahlung zu umgehen -
Meier,
03.02.2006, 16:54
- Re: Sonderkündigung um Beitragsnachzahlung zu umgehen - Roland, 10.02.2006, 19:24