Re: Gesetzlicher Zuschlag auch für freiwillig vers. selbständigen? (Krankenkassenrecht)
Na, wohl einer Kasse auf den Leim gegangen, die den zusätzlichen Beitragssatz immer rausrechnet, damit es niedriger aussieht?
Grundsätzlich wurden letztes Jahr die allgemeinen Beitragssätze für alle - auch Selbständige - um 0,9%-Punkte verringert. Nur der allgemeine Satz wird zur Hälfte vom Arbeitgeber mitgetragen.
DIe 0,9% jedoch nicht. Damit wurde es für Arbeitnehmer also 0,45%-Punkte teurer.
Für Selbständige jedoch gar nicht, da diese schon vorher alles zahlen mussten und bei diesen nur letztes Jahr der Beitrag um 0,9%-Punkte gesenkt wurde und unter einem neuen Titel um 0,9%-Punkte erhöht wurde.
Bei den Selbständigen blieb alles beim Gleichen.
Außerdem sei mir eine kätzerische Frage erlaubt: Warum sollten Selbständige weniger zahlen als bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen?
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- Gesetzlicher Zuschlag auch für freiwillig vers. selbständigen? -
Andre,
06.02.2006, 12:52
- Re: Gesetzlicher Zuschlag auch für freiwillig vers. selbständigen? - Thomas, 09.02.2006, 02:04