Re: Gesetzlicher Zuschlag auch für freiwillig vers. selbständigen? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Donnerstag, 09.02.2006, 02:04 (vor 6862 Tagen) @ Andre

Na, wohl einer Kasse auf den Leim gegangen, die den zusätzlichen Beitragssatz immer rausrechnet, damit es niedriger aussieht?

Grundsätzlich wurden letztes Jahr die allgemeinen Beitragssätze für alle - auch Selbständige - um 0,9%-Punkte verringert. Nur der allgemeine Satz wird zur Hälfte vom Arbeitgeber mitgetragen.
DIe 0,9% jedoch nicht. Damit wurde es für Arbeitnehmer also 0,45%-Punkte teurer.

Für Selbständige jedoch gar nicht, da diese schon vorher alles zahlen mussten und bei diesen nur letztes Jahr der Beitrag um 0,9%-Punkte gesenkt wurde und unter einem neuen Titel um 0,9%-Punkte erhöht wurde.
Bei den Selbständigen blieb alles beim Gleichen.

Außerdem sei mir eine kätzerische Frage erlaubt: Warum sollten Selbständige weniger zahlen als bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen?


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