Gesetzlicher Zuschlag auch für freiwillig vers. selbständigen? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Muss ich als selbständiger und freiwillig versichertes Mitglied der GKV ebenfalls den gesetzlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % zahlen?
Ich war bis 31.12.05 sozialversicherungspflichtiger Angestellter, habe mich dann selbständig gemacht und im Rahmen einer Beitragssatzerhöhung meine bisherige Kasse gekündigt und mir eine preiswertere Kasse gesucht, bei der ich als selbständiger freiwillig versichert und vorerst mit dem Mindestbeitrag eingestuft werde. Diese Kasse sendet mir nun die Annahmebestätigung und schreibt darin "Beitragssatz 13 %". Der Beitragssatz der Kasse beträgt aber nur 12,1 %. Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass zum Beitragssatz von 12,1 % der gesetzliche Zuschlag von 0,9 % hinzu kommt.
Stimmt das?
Danke und Gruß
Andre
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- Gesetzlicher Zuschlag auch für freiwillig vers. selbständigen? -
Andre,
06.02.2006, 12:52
- Re: Gesetzlicher Zuschlag auch für freiwillig vers. selbständigen? - Thomas, 09.02.2006, 02:04