Re: Beitragsnachforderungen BKK (Krankenkassenrecht)
Das wird wohl leider kaum passieren, weil spätestens bei einer BVA-Prüfung müssten Beiträge wieder voll (entsprechend) des Beitragssatzes eingezogen werden :)
Das wird wohl leider kaum passieren, weil spätestens bei einer BVA-Prüfung müssten Beiträge wieder voll (entsprechend) des Beitragssatzes eingezogen werden :)
gesamter Thread: