Re: Beitragsnachforderungen BKK (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Donnerstag, 02.03.2006, 20:27 (vor 6844 Tagen) @ Thomas

Hallo,
naja, die Einstufung unter Vorbehalt hätte stutzig machen müssen...Da zeigt sich doch, dass man sich am besten alles schriftlich geben läßt.
Weisst Du noch den Namen von dem Mitarbeiter, der Dir den Deal angeboten hat? Wenn ja, schreib den Vorstand an, meckere und nenne den Namen. Vielleicht kommt man Dir entgegen. Rechtlich gesehen musst Du nachzahlen. Alle Jahre.

LG, S.


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