Re: Kündigungsfrist bzw. Kassenbindung (Krankenkassenrecht)

reformstau, Dienstag, 21.03.2006, 17:01 (vor 6822 Tagen) @ Rudolf

Tut mir leid.
Allerdings verstehe ich die letzten Ausage nicht. Die Familienversicherung ist keine Mitgliedschaft und darum hat der § 175 gar nichts damit zu tun. Familienversicherung ist immer an die Mitgliedschaft des Mitglieds gebunden, bei dem man mitversichert ist. Mit Ausnahme von Kindern, welche ein Wahlrecht zwischen einer Famiversicherung pro Elternteil haben, gib es da kein Wahlrecht. Die Kasse kann also niemand aus der Familienversicherung herauslassen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum