Re: Kündigungsfrist bzw. Kassenbindung (Krankenkassenrecht)

reformstau, Dienstag, 07.03.2006, 07:48 (vor 6836 Tagen) @ Amidala

Eine Familienversicherung ist keine Mitgliedschaft. Somit unterliegen Sie auch nicht der Bindewirkung und können grundsätzlich mit Eintritt der Versicherungspflicht eine Kasse frei wählen. Voraussetzung: Sie waren in den letzten 18 Monaten vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht selbst Mitglied (nicht Familienversicherung) einer Kasse. Dann müssen Sie nämlich dort angemeldet werden (und könnten erst nach dem Mitgliedschaftsbeginn unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigen).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum