Re: Zwischenpraktikum (Krankenkassenrecht)

Roland, Mittwoch, 22.03.2006, 18:15 (vor 6821 Tagen) @ Studentin

Hallo,

was du gelesen hast, stimmt auch: Aus Arbeitgebersicht besteht keine Sozialversicherungspflicht (unabhängig von der Höhe des Entgeltes).
Für dich als Familienversicherte gilt aber für alle Einkünfte die Grenze von 350 Euro monatlich. Wenn die Grenze länger als zwei Monate überschritten wird, gilt ab Beginn des Überschreitens die Beitragspflicht als Studentin.
Die Regelung ist ganz eindeutig.
Sorry
Roland


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