Zwischenpraktikum (Krankenkassenrecht)
Ich bin als Fachhochschulstudentin (23 Jahre / 4 Semester / ohne Einkommen) bei meinem Vater familienversichert. In diesem Semester habe ich ein für das Studium erforderliches Zwischenpraktikum für 6 Monate zu leisten, hierfür wird mir monatlich 500 Euro vergütet. Meine Krankenkasse behauptet, dass ich mich in dieser Zeit als Studentin krankenversichern muss, weil die Familienversicherung wegen der 400 Euro Grenze nicht in Frage kommt. Ist das richtig? Ich habe gelesen, dass für ein Zwischenpraktikum die Vergütung bedeutungslos ist und keine Sozialversicherungspflicht besteht.
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Studentin,
22.03.2006, 16:12
- Re: Zwischenpraktikum - Tom, 22.03.2006, 16:43
- Re: Zwischenpraktikum - Roland, 22.03.2006, 18:15
- Re: Zwischenpraktikum - Oskar, 31.03.2006, 13:16