Re: Auslandaufenthalt (Krankenkassenrecht)

Roland, Freitag, 31.03.2006, 16:12 (vor 6812 Tagen) @ Studentin

Die Anwartschaftsversicherung ist u.U. eine Möglichkeit, wird aber nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten oder ist zusätzlich an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z.B. Berufstätigkeit im Ausland).
Ansonsten ist eine GKV-Mitgliedschaft immer möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt: z.B. Bezug von Arbeitslosengeld (I oder II) oder eine Beschäftigung zwischen 401 und 3900 Euro. Ggf mít dem Arbeitsamt oder Arbeitsgemeinschaft klären, ob man bei Rückkehr Ansprüche hätte.


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