Re: Auslandaufenthalt (Krankenkassenrecht)
Die Anwartschaftsversicherung ist u.U. eine Möglichkeit, wird aber nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten oder ist zusätzlich an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z.B. Berufstätigkeit im Ausland).
Ansonsten ist eine GKV-Mitgliedschaft immer möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt: z.B. Bezug von Arbeitslosengeld (I oder II) oder eine Beschäftigung zwischen 401 und 3900 Euro. Ggf mít dem Arbeitsamt oder Arbeitsgemeinschaft klären, ob man bei Rückkehr Ansprüche hätte.
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- Auslandaufenthalt -
Studentin,
30.03.2006, 11:09
- Re: Auslandaufenthalt - Thomas, 31.03.2006, 05:47
- Re: Auslandaufenthalt - Roland, 31.03.2006, 16:12