Re: Auslandaufenthalt (Krankenkassenrecht)

Thomas, Freitag, 31.03.2006, 05:47 (vor 6812 Tagen) @ Studentin

Du kannst eine verbilligte Anwartschaft in der GKV abschließen.
Diese erlaubt dir, in die freiwillige GKV zurückzukehren, z.B. wenn du auf Jobsuche bist oder Selbständig werden willst. Auch beihilfeberechtige Referendare (z.B. Lehramtsanwärter) können sich bei gesundheitliche Altleiden - und das ist in den Augen der PKV alles außer ein paar Blomben, Schnupfen und Grippe - nur freiwillig gesetzlich versichern.
Ansonsten dürftest du als Berufseinsteigerin überall unter 4000 Euro verdienen und deshalb pflichtversichert sein in der GKV, aber erst nach Arbeitsbeginn!

Gerade für eine Frau sind wegen des Schwangerschaftsrisikos viele Tarife der Privaten sehr teuer!

Bitte auch nicht vergessen, dass viele Auslandskrankenversicherungen eben keine großen Gesundheitsfragen stellen, weil man nämlich im Notfall wieder nach Deutschland zurückgeschafft werden soll. Doch hier nimmt einen Kranken keine Deutsche PKV mehr auf! Eine GKV-Anwartschaft würde mit der Rückkehr nach D sofort wieder aufleben!


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