Re: Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK (Krankenkassenrecht)

Matthias @, Montag, 31.07.2006, 09:20 (vor 6694 Tagen) @ Thomas

Danke, für eure beiden antworten.

So wie es aussieht, haben wir auch hier mal wieder richtig Pech gehabt. Denn mit dem groß angekündigten Elterngeld haben sie uns leider auch "beschissen" - da der Geburtstermin 1 Monat zu früh ist, wird unser Nachwuchs leider noch nach alten Gesetz behandelt und wir erhalten Erziehungsgeld (oder auch nicht ).
Tja, und 1000€ Miete pro Monat für eine 3 Zimmerwohnung in München als Alleinverdiener müssen erst mal neben der ach so günstigen PVK (210€ )auch noch gezahlt werden. Aber da hilft kein Jammern, früher ist es ja bei all den Eltern auch gegangen – außerdem falsches Forum ;-)

Danke nochmals für eure Ausführungen
Matthias


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