Re: Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK (Krankenkassenrecht)
Es ist so, wie dies mein Vorredner darstellt - bleibt die Beihilfeberechtigung während der Elternzeit bestehen, dann besteht keine Mitversicherungsmöglichkeit in der GKV!
Ob der Beihilfeanspruch erlischt oder nicht, kann Ihnen die Beihilfestelle mitteilen, da hier in den Ländern teils unterschiedliche Regelungen gelten.
Übrigens wurde in vielen Ländern der Wegfall der Beihilfe während dem Mutterschutz erst vor einigen Jahren abgeschafft - denn die werdenden Mütter wollten nicht nur vor, sondern auch während der Geburt Privatpatientinnen sein und vom Herrn Chefarzt die Hand gehalten bekommen. Es scheint also einem großen Teil der Beamtenklientel die PKV wichtiger zu sein als alle damit verbundenen Kosten!
Der Beitragszuschuss zur PKV durch den Dienstherrn ist meist so bemessen, dass die Kosten ähnlich sind, wie bei 70% Beihilfe.
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- Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK -
Matthias,
28.07.2006, 09:56
- Re: Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK -
Stefan,
28.07.2006, 12:35
- Re: Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK -
Thomas,
29.07.2006, 02:34
- Re: Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK - Matthias, 31.07.2006, 09:20
- Re: Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK -
Thomas,
29.07.2006, 02:34
- Re: Tip: Sie Beamtin und schwanger PVK - Er GVK -
Stefan,
28.07.2006, 12:35