Re: Verbeamtung,Elternzeit-Wechsel in PKV auch vor 18 Monaten möglich? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Freitag, 04.08.2006, 02:29 (vor 6687 Tagen) @ vikingz

Zum Mutterschutz:

Während der Elternzeit wird nach vielen Beihilfeordnungen weiterhin Beihilfe geleistet, bei einem Kind meist 50%, bei zwei und mehr Kindern meist 70% für die Mutter.

Der Rest muss privat versichert werden. Die Kinder sind meist mit 80% beihilfeberechtigt. Diese könnten zumindest bis zur Rückkehr in die Arbeit beim Vater familienversichert werden, müssen aber später bei höherem Einkommen der Mutter bei dieser oder gegen Extrabeitrag in der GKV versichert werden. Da aber nur in den ersten zwei Lebensmonaten eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge möglich ist und die Beihilfeabsicherung die Babies zu Privatpatienten macht, sollten die 30 bis 70 Euro pro Monat (je nach Versicherungsumfang) v.a. dann investiert werden, wenn die Mutter mehr verdient als der Vater.
Andere Sätze gelten v.a. für Hessen.

Eine Familienversicherung ist in der GKV bei vorhandenem Beihilfeanspruch NICHT möglich. Allerdings dürfte es mit dem Elterngelt wirklich kein Problem sein, zumindest 12 Monate eine Quotenversicherung zu zahlen.


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