Re: Verbeamtung,Elternzeit-Wechsel in PKV auch vor 18 Monaten möglich? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
grundsätzlich gilt die 18monatige Bindungsfrist nur für den Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen.
Sind Sie aktuell pflichtversichert, werden aber verbeamtet und sind somit nicht mehr versicherungspflichtig, dann endet Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse sofort ohne Frist. Sie haben die Möglichkeit, sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern (oder gar nicht, aber das ist weniger zu empfehlen).
Sind Sie gesetzlich freiwillig versichert und möchten in die Private wechseln, so müssen grds. die 18 Monate nicht beachtet werden. Es besteht allerdings die normale Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.
Die Vorteile der GKV während der Elternzeit liegen auf der Hand : keine Beitragszahlung und kostenlose Familienversicherung.
Ich als GKV-Mitarbeiter würde (auch aus Überzeugung, nicht nur aus Prinzip) niemandem eine PKV empfehlen ...außer einem Beamten mit Beihilfeansprüchen. Hier ist die PKV zugegebenermaßen konkurrenzlos.
Falls Sie privat versichert sind, mehr verdienen als Ihr Mann und außerdem über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, dann wäre keine kostenlose Familienversicherung für gemeinsame Kinder mehr möglich. Diese müssten dann freiwillig gesetzlich oder privat versichert werden.
Für Beamte rechnet sich i.d.R. aber selbst das noch (nach der Elternzeit).
gesamter Thread:
- Verbeamtung,Elternzeit-Wechsel in PKV auch vor 18 Monaten möglich? -
Tado,
03.08.2006, 16:19
- Re: Verbeamtung,Elternzeit-Wechsel in PKV auch vor 18 Monaten möglich? -
vikingz,
04.08.2006, 00:43
- Re: Verbeamtung,Elternzeit-Wechsel in PKV auch vor 18 Monaten möglich? - Thomas, 04.08.2006, 02:29
- Re: Verbeamtung,Elternzeit-Wechsel in PKV auch vor 18 Monaten möglich? -
vikingz,
04.08.2006, 00:43