Re: Studentin weit über 30... (Krankenkassenrecht)

jan, Montag, 11.09.2006, 18:03 (vor 6648 Tagen) @ Béla

das problem wird sein, dass hier nur eine bestehende Versicherung fortbestehen kann.

Also Sie haetten vor dem 30. Lebensjahr anfangen muessen.

Ansonsten wären die Risiken zu groß dass z.B. jemand jahrelang privat und günstig versichert war und im alter das Abi nachholt und danach in die versicherungspflicht der studenten nach einschreibung rutschen möchte.

ich glaube sogar dass hier ein sozialgerichtsurteil vorliegt, dass ein Studium vor dem 30. Lebensjahr vorschreibt um einen verlängerungstatbestand in anspruch nehmen zu können.

genua weiss ich das aber nicht.

Jan


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