Re: Voraussetzung für Wechsel von gesetzlicher zu privater Versicherung (Krankenkassenrecht)

Thomas, Samstag, 23.12.2006, 17:38 (vor 6545 Tagen) @ Pfeife

Nach unbestätigten Gerüchten hat sich die Grenze auf Mitte Januar verschoben, da der Gesetzgebungsprozess stockt. Kündigung einfach rausschicken bzw. Antrag bei der anderen Kasse zurückziehen. Am besten lassen Sie sich den Eingang der Kündigung persönlich bestätigen.

Bedenken Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchstehen müssen bei der PKV und hier wirklich ALLES angegeben werden muss, sonst fliegen Sie aus der PKV raus und werden nie wieder in irgendeine KV reinkommen, außer Ihr Gehalt sinkt wieder unter die Pflichtgrenze. Damit Ihnen klar ist, von was ich rede: kleinste Rückenprobleme oder harmlose Migräne führen bei den billigen PKVen zur Ablehnung oder zu horrenden Zuschlägen, die auch bei jeder Beitragserhöhung proportional miterhöht werden. Und es wird vorausgesetzt, dass Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen wirklich alles wissen, was irgendein Arzt im Praktikum irgendwann in den letzten 3 bis zu 10 Jahren in irgendein Computersystem eingefüttert hat.

Und der PKV-Basistarif für "kranke" Fälle steht durch den Widerstand des Bundesrates noch in den Sternen. Also sollten Sie nichts überstürzen.


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