Voraussetzung für Wechsel von gesetzlicher zu privater Versicherung (Krankenkassenrecht)
Ist es richtig, daß bei einem gewünschten Wechsel zum 01.12.06 in die private Krankenversicherung, ich zuvor 3 Jahre freiwillig gesetzlich versichert sein muß? Auch wenn der Arbeitgeber gewechselt wird?