Auslandsaufenthalt vor Rente (Krankenkassenrecht)

Chylla @, Mittwoch, 14.02.2007, 12:51 (vor 6492 Tagen)

Hallo,

mein Bekannter war 6 Jahre im Ausland und kam dann zurück. Nach 2 Jahren als Arbeitnehmer hatte er einen Unfall, der zu einer Berufsunfähigkeitsrente führte. Diese ging dann über in eine Altersruhegeld. Nun scheinen die Zeiten nicht für eine Pflichtversicherung der Renter auszureichen. ( 9/10 Regelung). Wann ist denn für diese Berechnung der Ende-Stichtag, der Rentenantrag BU, der Renteneintritt BU oder der Antrag Altersruhegeld oder Eintritt Altersruhegeld.

Danke für die Hilfe


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