Re: Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)
In jedem Fall musst Du die Mitgliedschaft bei der AOK kündigen.
Grundsätzlich muss Du, nachdem mit Beginn der Arbeitslosigkeit die AOK gewählt wurde, 18 Monate bei der AOK bleiben, wenn Du krankenversicherungspflichtig bist. Erst dann kannst Du kündigen. Bis Ende Februar besteht aber bei vielein Krankenkassen ein Sonderkündigungsrecht, weil die Beiträge zum 01.01.2007 auf breiter Front gestiegen sind. Voraussetzung für die Kündigung ist eine bestehende Mitgliedschaft.
Informiere Dich aber am besten bei Deiner AOK vorher über Bonustarife usw. - zudem haben die AOKn angekündigt, zum 01.04. Wahltarife anzubieten, was ebenfall interessant sein kann.
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- Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit -
Marco,
19.02.2007, 13:28
- Re: Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit -
Schnitzel,
19.02.2007, 19:16
- Re: Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit - reformstau, 20.02.2007, 07:35
- Re: Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit -
Schnitzel,
19.02.2007, 19:16